Ingas Bügel- und Haushaltsservice
Haushaltfix kost fast nix

Entlastung im Alltag durch Hauswirtschaftliche Dienstleistung. 


Ich bin durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim als Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI und §45b Abs. 1 Nr. 4 SGB XI anerkannt.


Das bedeutet:
Meine hauswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen können im Rahmen des Entlastungsbetrags der Pflegekasse erstattet werden.


So funktioniert die Abrechnung:


  1. Sie erhalten von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
  2. Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst direkt an mich.
  3. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein.
  4. Die Pflegekasse erstattet Ihnen den Betrag im Rahmen Ihres Entlastungsbudgets.

Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt derzeit bis zu 131€ und kann für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag genutzt werden.
Meine Leistungen im hauswirtschaftlichen Bereich steht auf der Seite Leistungen. 

E-Mail
Anruf
Karte
Infos