Entlastung im Alltag durch Hauswirtschaftliche Dienstleistung.
Ich bin durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim als Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI und §45b Abs. 1 Nr. 4 SGB XI anerkannt.
Das bedeutet:
Meine hauswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen können im Rahmen des Entlastungsbetrags der Pflegekasse erstattet werden.
So funktioniert die Abrechnung:
- Sie erhalten von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
- Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst direkt an mich.
- Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Die Pflegekasse erstattet Ihnen den Betrag im Rahmen Ihres Entlastungsbudgets.
Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt derzeit bis zu 131€ und kann für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag genutzt werden.
Meine Leistungen im hauswirtschaftlichen Bereich steht auf der Seite Leistungen.